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AGB s

Evolution Yachting IKE, Terms and Conditions- Registration in Progress
©Evolution Yachting IKE 2024 – Änderungen nur mit Zustimmung von Evolution Yachting IKE –

www.sailtoevolution.com Seite 1/3


I. Kurs- und Charterpreis
Der Gesamtpreis umfasst die Nutzung der Yacht „Moya One“
mit allem Zubehör gemäß Inventarliste sowie des zusätzlich
vertraglich vereinbarten Zubehörs durch den Charterer, deren
natürliche Abnutzung und Verschleiß sowie Kosten für die
Reparatur von Schäden aufgrund von Materialermüdung, die
Betreuung des Charterers sowie für die Yacht während des
Charterzeitraums fällig werdende allgemeine Steuern sowie
Abgaben und Gebühren am Start- und Zielliegeplatz sowie die
anteiligen Kosten für die Schiffs- Haftpflicht- und
Kaskoversicherung der Yacht. Inkludiert sind Gebühren für den
Leigeplatz außerhalb des Start- und Zielliegeplatzes sowie die
Verpflegung laut Ausschreibung des gebuchten
Trainingskurses sowie die Kosten für Betriebsstoffe wie
Dieselkraftstoff oder Benzin. Kosten für die Endreinigung, Gas,
Benzin für Außenborder, Bettwäsche und Handtücher sind im
Charterpreis enthalten.
Weiters ist die Betreuung durch einen Trainer bzw. Trainerin
und eventuell einer weiteren Begleitung laut
Buchungsplattform „sailtoevolution.com“ inkludiert.
Nicht enthalten im Buchungspreis sind eventuelle Gebühren
für das Befahren von Gewässern, Revieren oder Häfen und
Liegeplatzgebühren außerhalb der geplanten Route laut
Kursauschreibung und Gebühren für das Ein- oder
Ausklarieren. Die Kaution für die Yacht. Der Transfer zur Yacht.
Speziell erforderliche Nahrung und Medikamente.
Zusatzleistungen wie zusätzliche Bettwäsche und Handtücher
werden vom Veranstalter separat aufgelistet dem
Kursteilnehmer rechtzeitig vor dem Abfahrtzeitpunkt bekannt
gegeben.


II. Pflichten des Vercharterers und des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem
Kursteilnehmer:


1. Pflichten Verscharterer / Yacht


1.1. die Charteryacht inklusive vollständigem Zubehör
zu dem vereinbarten Termin nach vollständiger
Zahlung des Kurspreises in einem seetauglichen,
ordentlichen altersgemäßen Pflege- und
Technikzustand zu übergeben.


1.2. Sämtliche vorgeschriebene Wartungsintervalle sind
eingehalten worden und haben auch die gesamte
Charterperiode abzudecken. Besonders zu
beachten sind dabei die Wartungsdaten von
Rettungsmitteln und sicherheitsrelevanter
Ausrüstung wie (soweit vorhanden/ vorgeschrieben)
Rettungsinsel, Rettungswesten, Notsignalen,
EPIRB, Feuerlöschern und der Gaskocheranlage
sowie die Vollständigkeit und Aktualisierung der
Seekarten und der Navigationsinstrumente.


1.3. mit den Schiffspapieren alle zum Befahren des
vertraglich vereinbarten Seegebietes erforderlichen
gültigen Zertifikate, Nachweise, Listen,
Bedienungsanleitungen der Yacht und sonstigen
Dokumente an bereitzustellen. Alle Unterlagen
müssen in englischer oder in der Landessprache
des Charterers vorliegen.


1.4. während der Charterperiode entstandene Schäden
oder Mängel oder entdeckte versteckte Mängel im
vertragsgerechten Rahmen zu beseitigen.


1.5. Ausfallzeiten vertragsgerecht zurückzuerstatten.


2. Pflichten Veranstalter „Trainings- und Coaching Woche“


2.1. Den gebuchten Trainer laut Ausschreibung auf
www.sailtoevolution.com zur Verfügung zu stellen.


2.2. Bei Erkrankung oder Ausfall des Trainers einen
gelichwertigen Ersatz bereitzustellen.


2.3. Alle Trainingsgeräte und Unterlagen laut
Ausschreibung zur Verfügung zu stellen.


2.4. Zu den üblichen Bürozeiten zumindest telefonisch
erreichbar zu sein.


2.5. Bei Notwendigkeit eine Begleitperson zur Betreuung
auf der Yacht zu stellen.


2.6. Erstellung der Crewliste, Planung der Segelroute,
Planung der Rückreise zum rechtzeitigen
Auschecken und Einhaltung der allgemeinen
Segelvorschriften des Segelreviers.


2.7. Übernahme und Rückgabe der Yacht


2.8. Einschulung der Regeln an Board inkl. der
Sicherheitsregeln für alle Teilnehmer.


2.9. Einhaltung der AGB´s des Vercharterer.


2.10. Die Belegung der Doppelkabinen

gelichgeschlechtlich zu organisieren!
(Ausgenommen Paar welche gemeinsam buchen)


2.11. Profiskipper mit allen erforderlichen Befähigungen
und Berechntigungen.


III. Pflichten des Kursteilnehmers/der Teilnehmerin
Der Teilnehmer, die Teilnehmerin hat gegenüber dem
Veranstalter folgende Pflichten:


1. die Charteryacht und die Ausrüstung wie sein
Eigentum sorgsam und nach den Regeln guter
Seemannschaft zu behandeln.


2. jede Schaden sofort dem Veranstalter oder dem
Trainer melden


3. die Charteryacht nur mit geeigneten, sauberen und
nicht abfärbenden Bootsschuhen zu betreten


4. keine Veränderungen an Schiff und Ausrüstung
vorzunehmen


5. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Veranstalters keine Tiere mitzuführen, keine
undeklarierten zollpflichtigen Waren oder gefährliche
Güter oder Stoffe mitzuführen


6. Jede Vorerkrankung sowie körperliche
Beeinträchtigungen und Allergien vor der Reise
bekannt geben!

Evolution Yachting IKE, Terms and Conditions
©Evolution Yachting IKE 2024 –

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IV. Stornierungsregelungen


1. Rücktritt durch den Kursteilnehmer/Teilnehmerin
Tritt der Kursteilnehmer vom Buchungsrvertrag zurück, so
fallen folgende Stornierungskosten bezogen auf den gesamten
Kurspreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der
Teilnahme ebenfalls entfallen, werden keine
Stornierungskosten berechnet, wie z. B. Verköstigung und
Getränke, Kursunterlagen, zusätzliche Bettwäsche,
zusätzliche Sonderleistungen.


a) bei Stornierungen bis 42 Tage vor Kursbeginn: die
geleistete Anzahlung


b) bei Stornierungen innerhalb der letzten 42 Tage vor
Kursbeginn: 100 % des Charterpreises
Als Stichtag für die Berechnung der Stornokosten gilt die
schriftliche Benachrichtigung per E-Mail, über den Rücktritt
durch den Charterer.
Kann der Kursteilnehmer, die Kursteilnehmerin den Törn nicht
antreten, muss dies dem Veranstalter unverzüglich in Textform
verbindlich mitgeteilt werden, wobei es auf den Zeitpunkt des
entsprechenden Zugangs beim Veranstalter ankommt. Gelingt
ein Ersatzteilnehmer zu gleichen Bedingungen, so erhält der
verhinderte Teilnehmer seine bisher geleisteten Zahlungen
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150.- inkl.
Ust. zurück.
Der Teilnehmer kann nur mit Einverständnis und schriftlicher
Zustimmung des Veranstalters einen geeigneten
Ersatzteilnehmer stellen, der den Vertrag übernimmt. Bei einer
Ersatzteilnahme zu Preisnachlässen oder für einen kürzeren
Zeitraum ist der jeweilige Differenzbetrag zuzüglich der
Bearbeitungsgebühr zu Lasten des verhinderten Teilnehmers
fällig.
Der Abschluss einer Reise- und Rücktrittsversicherung, mit
spezieller Deckung für charter-typische wird deshalb
ausdrücklich empfohlen.


2. Rücktritt und Vertragskündigung durch den
Veranstalter
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor dem vereinbarten
Kursbeginn gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Midestteilnehmerzahl in der
Ausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert wurde und
der Zeitpunkt für die späteste Absage angegeben wurde. Die
bis dahin geleisteten Zahlung werden umgehend rückerstattet.
Wird der Kurs während der Durchführung von einem
Teilnehmer, einer Teilnehmerin ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig gestört, ist der Veranstalter berechtig
den Teilnehmer/die Teilnehmerin unverzüglich von Board zu
verweisen. Die Rückreise muss auf eigene Kosten selbst
organisiert werden.


3. Höhere Gewalt
Wird die Reise aufgrund von nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
kann der Veranstalter zum Schutz der Teilnehmer den
Kursplan anpassen, verkürzen oder absagen. Tritt dieser Fall
ein, gilt das allgemein gültige Gesetz für Höhere Gewalt!


V. Zahlungsmodalitäten
Die Entrichtung des Kurspreises erfolgt wie im Vertrag
vereinbart in Teilzahlungen oder als Gesamtzahlung.
Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht termingerecht, ist
der Veranstalter nach fruchtloser Mahnung berechtigt, vom
Buchungsvertrag zurückzutreten und den Kursplatz anderweit
zu vergeben.
Ausfallbeträge hat der Kursteilnehmer zu ersetzen. Der Vertrag
wird gültig, wenn Kursteilnehmer und Veranstalter
übereinstimmende schriftliche oder elektronische
Willenserklärungen ausgetauscht haben.
Die vollständige Bezahlung der Kursgebühr an den
Veranstalter und die vertragsgemäße Bereitstellung der
gecharterten Yacht samt Trainer wird dem Kursteilnehmer
durch Übersendung eines “Buchungsbestätigung” bestätigt.
Schäden & Kaution und Versicherung
Der Veranstalter übernimmt die Kaution gemäß dem
Chartervertrag. Der Veranstalter haftet bis maximal der
Höhe der Kaution für Sachschäden an der Yacht und
deren Zubehör, verlorene Ausrüstung und Diebstahl. Der
Veranstalter wird sich bei unsachgemäßen Verhalten
eines Kursteilnehmers / Kursteilnehmer an diesem
schadlos halten.


Für die Charteryacht besteht eine Kaskoversicherung für
Sachschäden an Schiff und Ausrüstungsgegenständen.
Außerdem besteht eine Schiffs-Haftpflichtversicherung
ohne Selbstbeteiligung pauschal für Personen- und
Sachschäden. Die Deckungssumme der Schiffs-
Haftpflichtversicherung beträgt mindestens eine Million
Euro oder Dollar, je nach Währung der Police.
Personenschäden durch Unfälle an Bord, Schäden an
mitgeführten Gegenständen von Kursteilnehmern und
Crew, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführte Schäden sind durch die Kaskoversicherung
nicht gedeckt, so dass hierfür grundsätzlich nicht der
Veranstalter, sondern der Verursacher bei
entsprechendem Verschulden selbst haftet.
Das Bestehen einer Kasko-Versicherung bedeutet keine
Haftungsfreistellung des Kursteilnehmer/der
Kursteilnehmerin durch den Veranstalter für Schäden, die
der Kaskoversicherer aufgrund von Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Missachtung der Regelungen des
Buchungsvertrages nicht übernimmt oder hinsichtlich
derer der Kaskoversicherer Regress nehmen kannEvolution Yachting IKE, Terms and Conditions
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VI. Weitere Vereinbarungen, Allgemeines, Hinweise
Belegung in der Doppelkabine
GPS-Tracking derCharteryacht
Der Charterer stimmt zu, dass der Schiffsstandort und
Schiffsdaten mittels elektronischer Systeme („Tracking“)
aufgezeichnet und an die Basis, den Vercharterer und im
Schadensfall an den Versicherer übermittelt werden können.
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des
Vercharterers.


VII. Schlussbestimmungen (anwendbares Recht,
salvatorische Klausel)
Die Vercharterung und er Kurs findet nach den im
Charterfahrtgebiet bestehenden Rechtsvorschriften statt.
Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind für beide
Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als
vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle
einer vertraglichen Lücke.


VIII. Datenschutzerklärung
Evolution Sailing agiert im Einklang mit den Richtlinien der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem geltenden
österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Hier finden Sie die
Datenschutzerklärung:
www.sailtoevolution.com/datenschutzerklärung

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